Haus des Jugendrechts in Mainz

Um dem im Jugendstrafverfahren vorrangigen Erziehungsgedanken zu genügen, ist es erforderlich, nach rascher Aufklärung des Sachverhalts mit schnellen und individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Täters abgestimmten Maßnahmen zu reagieren, um zukünftiges delinquentes Verhalten zu verhindern.

Aufgrund der kurzen Wege ist es im HdJR möglich, dass Ermittlungsverfahren nach der polizeilichen Erstbearbeitung durch die Staatsanwälte binnen kürzester Zeit – häufig schon nach wenigen Stunden- abschließend bearbeitet sind.

Mehr Infos erhaltet ihr unter: www.haus-des-jugendrechts-mainz.de

Anschrift: Haus des Jugendrechts
Erthalstr. 2
55118 Mainz


Weitere Infos:

Doreen Becker
Jugendschutzbeauftragte der Landeshauptstadt Mainz
Telefon: 06131/586 10 20
Fax: 06131/586 10 38
Mail: doreen.becker[at]stadt.mainz.de

Christiane Kowalsky
Kinder- und Jugendschutz, Streetwork
Telefon: 06131/586 10 36
Fax: 06131/586 10 38
Mail: christiane.kowalsky@stadt.mainz.de

Sima Zeigermann
Kinder- und Jugendschutz, Streetwork
Telefon: 06131/586 10 22
Fax: 06131/586 10 38
Mail: sima.zeigermann[at]stadt.mainz.de

Julia Finkenauer
Kinder- und Jugendschutz, Streetwork
Tel 0 61 31 - 5 86 10-21
Fax: 06131/586 10 38
Mail: julia.finkenauer@stadt.mainz.de

Amt für Jugend und Familie
Fachbereich: Kinder- und Jugendschutz
Haus des Jugendrechts
Erthalstr. 2
55118 Mainz

Das Haus des Jugendrechts im Internet

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