Rodelstrecken in Mainz

Bis zur Saison 2001/2002 gab es in Mainz eine Liste mit freigegebenen Rodelstrecken in Grünanlagen und auf Straßen. Seit der Wintersaison 2002/2003 gibt es keine offiziell ausgewiesene Rodelstrecken mehr.
Zu diesem Thema wurde folgende Pressemitteilung der zuständigen Dezernenten am 13.01.2003 veröffentlicht: Stadt gibt Ausweisung von Rodelstrecken auf Anwendung von EU-Richtlinien zur Verkehrssicherungspflicht nun vorgeschrieben: Umsetzung mit enormen finanziellen und personellen Aufwand verbunden.
"Wir bedauern es sehr, dass eine alte Tradition nicht aufrecht erhalten werden kann", so Jugenddezernent Michael Ebling und Gründezernent Wolfgang Reichel. Erstmals in diesem Jahr wird die Landeshauptstadt Mainz keine Grünanlagen und Straßen als Rodelstrecken freigeben.
Aufgrund aktueller Bestimmungen des Arbeitsrechtes, demzufolge die EU-Richtlinien nun anzuwenden sind, ergibt sich für jede Kommune, wenn sie Rodelstrecken ausweist, eine neue Situation. Und zwar steht die Landeshauptstadt Mainz in der Verpflichtung, im Zuge der Verkehrssicherungspflicht Rodelstrecken auch abzusichern.
Sowohl die Unfallkasse Rheinland-Pfalz als Pflichtversicherer der Stadt Mainz als auch die GVV Kommunalversicherung weisen auf die Verkehrssicherungspflicht der Kommune als zwingend einzuhaltende Universalverpflichtung hin. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich, dass für eine jeweils vorgesehene Rodelstrecke eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, um für die Benutzerinnen und Benutzer einen möglichst hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten und diese kein Verletzungen erleiden.
Im Oktober, November und Dezember diesen Jahres wurden deshalb alle bisherigen 29 Rodelstrecken mittels einer Gefährdungsanalyse von Mitarbeitern des Grünamtes, Amtes für Jugend und Familie, des Amtes für Verkehrswesen und der Arbeitssicherheit der Landeshauptstadt Mainz geprüft, um entsprechende Sicherheitsstandards bei der Ausweisung von Rodelstrecken zu gewährleisten.
Als Ergebnis der Überprüfung lässt sich festhalten, dass bei sämtlichen Strecken Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die zum Teil mit erheblichem Aufwand verbunden sind, was angesichts der seltenen, klimatisch bedingten Gelegenheiten zum Rodeln in Mainz in keinem vertretbaren Verhältnis zu den entstehenden Kosten - neben der aufwändigen Ausweisung von Strecken, die arbeitsintensive personelle Leistung sowie umfangreiche Installierungs- und Wartungsarbeiten zur Sicherung der Strecken - steht.
Aus diesen Gründen hat sich die Stadt dagegen entschieden, zukünftig Straßen und Grünanlagen als Rodelstrecken auszuweisen.


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