Schweigepflichtsentbindung

Es ist ratsam, dass Eltern der – neuen – BGS-Kinder vor bzw. zum Schuljahresbeginn eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben.
Damit würde eine Entbindung der Lehrkräfte von der Schweigepflicht gegenüber den Betreuungspersonen und andersherum gewährleistet und somit eine juristisch abgesicherte Grundlage für den Austausch zwischen Lehrkräften und Betreuungspersonen geschaffen.
Die Schweigepflichtsentbindung sollte so formuliert werden, dass ausdrücklich in die Datenübermittlung an die Betreuungspersonen eingewilligt wird.

Eine Vorlage zur Verwendung finden Sie hier:
- als Word-Datei (zum direkten Ausfüllen)
- als PDF-Datei (als Download)

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