Düsseldorfer Tabelle

In der Regel immer zum 01.01. eines Jahres gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle, in der eine Neueinteilung der Einkommensstufen (Nettoeinkommen) vorgenommen wird.
Die aktuelle Tabelle kann man hier abrufen: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php

Hintergrundinfo:
Die Düsseldorfer Tabelle dient als Maßstab zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt. Eingeführt im Jahre 1962 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bildet sie nunmehr seit mehr als 50 Jahren die Richtwerte zur Bemessung des Unterhalts.

Unterhaltsberatung beim Mainzer Amt für Jugend und Familie.

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