Weitere Infos:
Christine Bubholz
Amt für Jugend und Familie
Tel: 06131/12-2866
Fax: 06131/12-2534
E-Mail: christine.bubholz[at]stadt.mainz.de
Andreas Pötter
Amt für Jugend und Familie
Tel: 06131/12-2103
Fax: 06131/12-2534
E-Mail: andreas.poetter[at]stadt.mainz.de
Marcus Hansen
Telefon: 06131/12-2870
Fax: 06131/12-2534
E-Mail: marcus.hansen[at]stadt.mainz.de
Landeshauptstadt Mainz
Stadthaus - Lauteren-Flügel
51.02 Amt für Jugend und Familie
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
- Beantragung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Um Ihnen bei einem weiteren Schritt Unterstützung anzubieten, steht Ihnen ein Formblatt zur Verfügung, das Sie nutzen können, um Ihre Mitarbeitenden zu beauftragen, das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis zu beantragen. In Kürze steht dieses wieder als PDF-Download zur Verfügung.
Bitte fordern Sie alle Mitarbeitenden auf, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Dies entspricht der „Rahmenvereinbarung nach § 72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Kinder- und Jugendhilfe Rheinland-Pfalz vom 23. Januar 2014“.
Sie sind angehalten, diese Rahmenvereinbarung für Ihre Einrichtung zu unterzeichnen. Den Vordruck zum Beitritt zur Rahmenvereinbarung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis in der Gemeinde zu beantragen ist, in der Sie wohnen. Wenn Mitarbeitende nicht im Stadtgebiet Mainz arbeiten gilt die Kostenübernahme nicht!